AGB´s / Reisebedingungen
Reisebedingungen ISABEL TROST REISEN. Sommersaison 2010.
1. Reisevertrag
1.1 Die Reiseanmeldung wird nach Maßgabe der Ausschreibung mit Zugang verbindlich, d.h. der Inhalt des Reisevertrages bestimmt sich nach dem Onlinebeschreibung und der schriftlichen Reisebestätigung von ISABEL TROST REISEN. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch ISABEL TROST REISEN zustande. Der Reiseanmelder erhält von ISABEL TROST REISEN eine schriftliche Reisebestätigung.
1.2 Ziffer 1.1 gilt auch für mündliche und telefonische Anmeldungen sowie für Anmeldungen per Telefax und Internet.
1.3 Der Reiseanmelder hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vomimmt, wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Leistungsträger (z.B. Hotels, Pensionen) sind vom Reiseveranstalter nicht bevollmächtigt Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen des Reiseveranstalters hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
1.5 Für an das Lebensalter gebundene Preisermäßigungen — z.B. Kinderermäßigungen — ist das Alter bei Reiseantritt und nicht das Alter zum Buchungszeitpunkt maßgebend und daher vom Reiseanmelder bei Buchung anzugeben. Bei falscher Altersangabe wird eine Nachbelastung in Höhe der Differenz zum altersbedingt zutreffenden Reisepreis entsprechend unserer Ausschreibung vorgenommen.
2. Zahlung
2.1 Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung werden 30% des Reisepreises als Anzahlung sofort fällig. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Zahlungen haben unter Angabe der auf der Reisebestätigung ersichtlichen Rechnungsnummer zu erfolgen. Zahlungen ohne diese Rechnungsnummer können nicht als Erfüllung angesehen werden.
2.1.1 Geht der Anzahlungsbetrag nicht sofort oder innerhalb von 10 Tagen nach Zugang der Reisebestätigung ein und wird nach Aufforderung und angemessener Fristsetzung keine Zahlung geleistet, so ist ISABEL TROST REISEN berechtigt den Vertrag fristlos zu kündigen und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wind ISABEL TROST REISEN die gemäß Ziff. 5 berechneten Kosten als Schadenersatz geltend machen. Die vorstehenden Rechte von ISABEL TROST REISEN bestehen nicht, wenn die Zahlungsverzögerung nicht von dem Reiseteilnehmer oder allein oder überwiegend von ISABEL TROST REISEN zu vertreten ist.
2.1.2 Der Restbetrag auf den Reisepreis muss spätestens 28 Tage vor Reisetermin gezahlt sein (Feststellung des Zahlungseingangs), sofern die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 5.2 genannten Grund abgesagt werden kann.
2.1.3 Bei kurzfristigen Buchungen — wenn zwischen Buchungstermin und Reisetermin weniger als 28 Tage liegen — ist der Reisepreis nach Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung in voller Höhe spätestens 10 Tage vor Reisetermin an ISABEL TROST REISEN zu zahlen (Feststellung des Zahlungseingangs).
2.1.4 Bei NICHT erfolgtem vollständigen Zahlungseingang bis 5 Werktage vor Reiseantritt ist KEIN Versand der Originalunterlagen möglich. OHNE Zahlungsnachweis besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung, s. Ziff. 2.2.
2.2 Ohne vollständige Zahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistungen.
3. Reisedokumente
Sollten die Reisedokumente dem Anmelder bzw. Reiseteilnehmer wider Erwarten nicht bis spätestens 10 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit ISABEL TROST REISEN in Verbindung zu setzen.
4. Änderungen
4.1 Werden nach Buchung der Reise vom Reiseteilnehmer Änderungen, z.B. hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels oder der Unterkunft vorgenommen, erheben wir ein Bearbeitungsentgelt. Dieses beträgt:
a) bei Nur-Hotel-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Tauch-Paket bis 30 Tage vor Reiseantritt € 50 pro Vorgang.
4.2 ISABEL TROST REISEN ist berechtigt, Leistungsänderungen vorzunehmen, wenn sich diese auf Grund von Umständen außerhalb der Einflusssphäre von ISABEL TROST REISEN nach Vertragsschluss ergeben. Hierzu gehört auch der Austausch der angegebenen Unterbringung bei weitgehend identischem Standard, soweit ansonsten eine Preisanpassung erforderlich wäre. Über solche Änderungen wird ISABEL TROST REISEN den Reiseteilnehmer unverzüglich unterrichten. Sofern die Änderungen erheblich oder unzumutbar sind, erhält der Reiseteilnehmer mit einer Erklärungsfrist von zehn Werktagen nach Mitteilung das Recht zum kostenlosen Rücktritt. Ein etwaiges sonstiges Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.
4.3 Der Reiseveranstalter behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der landesabhängigen Gebühren oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Tauchlizenzen oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse wie folgt zu ändern:
Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Abgaben wie Tauchlizenz-Gebühren gegenüber dem Reiseveranstalter erhöht, kann der Reiseveranstalter den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für den Reiseveranstalter verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für den Reiseveranstalter nicht vorhersehbar waren.
Im Falle einer nachträglichen Änderung des Reisepreises hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich zu informieren. Preiserhöhungen ab dem 20. Tag vor Reiseantritt sind unwirksam. Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindest gleichwerten Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen.
4.4 Aus in der Person des Reiseteilnehmers liegenden zwingenden Gründen nicht in Anspruch genommene Leistungen können zu Teilerstattungen führen, sofern und soweit der Leistungsträger eine entsprechende Gutschrift erteilt und hierüber eine gemeinsame Niederschrift bei der Reiseleitung gefertigt wurde.
4.5 Ersatzteilnehmer/Namensänderung
4.5.1 Bis zum Reisebeginn kann der Reiseteilnehmer sich nach Mitteilung an ISABEL TROST REISEN durch eine andere geeignete Person ersetzen lassen (beachte Ziff. 4.5.2). Das Bearbeitungsentgelt beträgt in der Regel € 25 pro Person. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit der Ersetzung/Namensänderung keine oder geringere Kosten entstanden sind. ISABEL TROST REISEN benötigt hinreichend Gelegenheit, das Ersetzungsverlangen zu prüfen. ISABEL TROST REISEN kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordemissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haftet der Reiseteilnehmer zusammen mit der Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten.
5. Rücktritt
5.1 Rücktritt seitens des Reiseteilnehmers — Dieser sollte im Interesse des Reiseteilnehmers unter Beifügung der Reiseunterlagen schriftlich erfolgen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt und für die Höhe der Rücktrittskosten ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei ISABEL TROST REISEN. Die Höhe der Rücktrittskosten ist von der gewählten Leistung abhängig. Die in der Regel (d.h. soweit kein Ersatzteilnehmer vorhanden) pauschalierten Rücktrittskosten betragen pro Person in Prozenten des Reisepreises:
5.1.1 Bei Nur-Zimmer-Buchungen, Kombinationsbuchungen mit weiteren Leistungen, wie z.B. Tauch-Paket
— bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 20%
— bis zum 22. Tag vor Reisebeginn 25%
— bis zum 15. Tag vor Reisebeginn 30%
— bis zum 7. Tag vor Reisebeginn 50%
— ab dem 6. Tag vor Reisebeginn 65%
— bei Nichterscheinen 75%
5.1.2 Bei der Pauschalierung sind die gewöhnlichen ersparten Aufwendungen und die mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Der Reiseteilnehmer ist berechtigt, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt keine oder geringere Kosten entstanden sind.
5.1.3 ISABEL TROST REISEN behält sich vor, in Abweichung von den vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu fordern. In diesem Fall ist ISABEL TROST REISEN verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
5.1.4 Kosten, wie z.B. Visa-, Telefon- oder Bearbeitungskosten, können im Falle einer Stornierung der Reise nicht erstattet werden.
5.1.5 Rücktrittskosten sind auch dann zu zahlen, wenn der Reiseteilnehmer die Reise nicht oder nicht rechtzeitig antritt.
5.1.6 Die Bestimmungen über die Rücktrittskosten gelten für alle Reisen, soweit nicht aufgrund einzelner Ausschreibungen gesonderte Regelungen festgelegt sind.
5.2 Rücktritt seitens des Veranstalters — Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl ist ISABEL TROST REISEN berechtigt, die Reise bis spätestens 5 Wochen vor Reisebeginn abzusagen. In diesem Fall erhält der Reiseteilnehmer auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat ISABEL TROST REISEN unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
6. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
6.1 Wird die Reise infolge höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseteilnehmer als auch ISABEL TROST REISEN den Vertrag kündigen. Bei Kündigung vor Reisebeginn erhält der Reiseteilnehmer den gezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht. ISABEL TROST REISEN kann jedoch für erbrachte Leistungen ein Entgelt verlangen.
6.2 Ergeben sich die genannten Umstände nach Antritt der Reise, kann der Reisevertrag ebenfalls von beiden Seiten gekündigt werden. In diesem Fall wird ISABEL TROST REISEN die infolge der Aufhebung des Vertrages notwendigen Maßnahmen treffen.
6.3 Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reiseteilnehmer ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgem gut gebrachten Beträge.
7. Versicherungen
7.1 Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung ist nicht im Reisepreis eingeschlossen. Der Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und weitergehender Versicherungen wird empfohlen. Die Prämie wird direkt vom Versicherer eingezogen.Ein etwaiger Versicherungsvertrag wird erst wirksam mit Zahlung der Prämie.
7.2 Wenn ein Versicherungsfall eintritt, ist die Europ Assistance Versicherungs-AG, Infanteriestr. 11, 80797 München unverzüglich zu benachrichtigen. Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.
8. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen
Der Reiseteilnehmer hat sorgfältig auf die gegebenen Hinweise auf Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen und auf etwaige Änderungen in späteren Mitteilungen zu achten. Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen wenn sie durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation von ISABEL TROST REISEN bedingt sind.
9. Andere Veranstalter
Für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Ausflüge, Mietwagen etc.) und die in der Reiseausschreibung eindeutig als Fremdleistung gekennzeichnet werden, haftet ISABEL TROST REISEN auch bei Teilnahme der Reiseleitung an diesen Sonderveranstaltungen nicht.
10. Gewährleistung/Schadenersatz
Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Reiseteilnehmer den Reisepreis mindern oder den Vertrag kündigen. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn ISABEL TROST REISEN eine vom Reiseteilnehmer bestimmte angemessene Frist hat verstreichen lassen ohne Abhilfe zu leisten. Eine Fristsetzung entfällt, wenn Abhilfe unmöglich ist oder von ISABEL TROST REISEN verweigert wird oder wenn die Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reiseteilnehmers gerechtfertigt ist. Darüber hinaus kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
11. Haftung
11.1 Sämtliche in Betracht kommenden Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise muss der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nach dem vertraglich vereinbarten Reiseende, möglichst schriftlich, ISABEL TROST REISEN gegenüber geltend machen. Nach dem Ablauf dieser Frist können Ansprüche nur noch geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer an der Einhaltung der Frist ohne sein Verschulden gehindert war.
11.2 Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise (siehe Ziffer 11.1) kann fristwahrend nur gegenüber ISABEL TROST REISEN unter der in Ziffer 14.11 angegebenen Anschrift erfolgen.
11.3 Die vertragliche Haftung von ISABEL TROST REISEN für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wird. Das gleiche gilt, soweit ISABEL TROST REISEN für den Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
11.4 Deliktische Schadenersatzansprüche
Für alle Schadenersatzansprüche wegen Sachschäden aus unerlaubter Handlung haftet ISABEL TROST REISEN je Kunde und Reise jeweils bis zu € 4.091. Liegt der Reisepreis jedoch über € 1.364, gilt die Beschränkung auf den dreifachen Reisepreis. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.
11.5 Sind in internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden Vorschriften für Leistungsträger von ISABEL TROST REISEN Haftungsbeschränkungen vorgesehen, kann sich ISABEL TROST REISEN bei entsprechenden Schadensfällen auf diese berufen.
12. Mitwirkungspflicht
12.1 Der Reiseteilnehmer ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reiseteilnehmer schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
12.2 Bei allen Unterkunftsarten mit Selbstanreise sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem Vermieter bzw. seinem Beauftragten anzuzeigen. Notfalls muss der Reiseteilnehmer nicht behobene Mängel gegenüber ISABEL TROST REISEN unverzüglich anzeigen.
13. Behandlung von Beanstandungen, Ausschlussfristen für Ansprüche und Verjährung
13.1 Ist dem Mangel ganz oder teilweise nicht abgeholfen worden, sollte zusammen mit der Reiseleitung eine Niederschrift erstellt werden. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reiseteilnehmer innerhalb 1 Monats nah vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber ISABEL TROST REISEN geltend zu machen. Dies sollte in jedem Fall schriftlich erfolgen.
13.2 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB verjähren in 1 Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, der dem Tag folgt, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem Reiseveranstalter Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder der Reiseveranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
13.3 Abtretungsverbot — Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen eines Reiseteilnehmers gegen ISABEL TROST REISEN an Dritte, auch Ehegatten und Verwandte. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung der Ansprüche des Reiseteilnehmers durch Dritte im eigenen Namen unzulässig.
14. Sonstige Bestimmungen und Vereinbarungen
14.1 Die uns zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden EDV-mäßig gespeichert und verarbeitet.
14.2 Offensichtliche Druck- und Rechenfehler berechtigen ISABEL TROST REISEN zur Anfechtung des Reisevertrages.
14.3 Rechtswahl - Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Die Vertragssprache ist Deutsch. Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis.
14.4 Gerichtsstand
14.4.1 Soweit bei Klagen des Kunden gegen den Reiseveranstalter im Ausland für die Haftung des Reiseveranstalters dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
14.4.2 Der Kunde kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen.
14.4.3 Für Klagen des Reiseveranstalters gegen den Kunden ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Kunden bzw. Vertragspartner des Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Reiseveranstalters vereinbart.
14.4.4 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Reisevertrag zwischen dem Kunden und dem Reiseveranstalter anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Kunden ergibt oder
b) wenn und insoweit auf den Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die nachfolgenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
14.5 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.
14.6 Firmensitz des Veranstalters:
ISABEL TROST REISEN
Hauptstraße 15, 25704 Nordermeldorf
Geschäftsführerin: Isabel Trost
Steuernummer: 23/108/01497
Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE268599657
Alle Angaben im Internet entsprechen dem Stand Dezember 2009. Änderungen/Druckfehler vorbehalten.